489). Eine von der Beschuldigten dagegen erhobene Beschwerde wurde mit Beschluss der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern vom 14. November 2022 teilweise gutgeheissen und die Staatsanwaltschaft wurde angewiesen, die Strafuntersuchung gegen den Strafkläger betreffend Tätlichkeiten, allenfalls im Sinne des Tatbestands der einfachen Körperverletzung, fortzusetzen (pag. 531 ff.). In der Folge wurde das Verfahren gegen die Beschuldigte, soweit die mehrfachen Tätlichkeiten sowie die falsche Anschuldigung betreffend, eingestellt.