6 ff.). Der Strafkläger erstattete hierauf am 31. August 2017 (anlässlich seiner zweiten polizeilichen Einvernahme als Beschuldigter) Gegenanzeige gegen die Beschuldigte wegen Drohung, Tätlichkeiten sowie falscher Anschuldigung (pag. 63; das Verfahren wurde am 21. März 2018 formell durch Verfügung eröffnet, pag. 2). Am 7. Dezember 2020 deponierte die Beschuldigte eine weitere Anzeige gegen den Strafkläger wegen Drohung und Nötigung, begangen am 4. Dezember 2020, woraufhin der Strafkläger wiederum Gegenanzeige wegen Verleumdung erstattete (pag. 84 und 86). Auch in diesen Punkten wurde ein Verfahren eröffnet (pag. 3).