8. Anklagesachverhalt Der Beschuldigten wird gemäss Strafbefehl vom 3. Februar 2023, der vorliegend als Anklageschrift gilt (Art. 356 Abs. 1 StGB), der folgende Sachverhalt vorgeworfen: Drohung, mehrfach begangen, 1. zwischen Ende 2014 und Juni 2017 in C.________(Ort), indem die Beschuldigte ihrem damaligen Ehegatten B.________ mehrfach drohte, die gemeinsamen Kinder umzubringen, sofern er sich scheiden lasse und damit drohte, ihn umzubringen; 2. am 25.07.2017 in E.________(Ort), D.________(Land), indem die Beschuldigten ihren damaligen Ehegatten B.________ mit einem Messer bedrohte;