C.2. des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs [soweit die Rückzahlungspflicht betreffend]). Die erstinstanzlich festgesetzte Höhe der amtlichen Entschädigung für die amtliche Verteidigung der Beschuldigten durch Rechtsanwalt G.________ im erstinstanzlichen Verfahren (erster Teil der Ziff. C.2. des erstinstanzlichen Urteils-