823 ff.) eingeholt. Zudem wurden bei der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde N.________ (Region) (nachfolgend KESB) die Akten ________ betreffend die gemeinsamen Kinder der Beschuldigten und des Strafklägers zwecks Aktualisierung der bereits in den Akten vorhandenen Unterlagen ediert. Schliesslich wurden der Strafkläger sowie die Beschuldigte anlässlich der oberinstanzlichen Verhandlung einvernommen (pag. 934 ff.).