4 4. Oberinstanzliche Beweisergänzungen Im Hinblick auf die oberinstanzliche Hauptverhandlung wurden von Amtes wegen über die Beschuldigte ein aktueller Betreibungs- und Strafregisterauszug (datierend vom 10. bzw. 13 Januar 2025, pag. 828 f.) sowie ein Leumundsbericht samt Formular über die wirtschaftlichen Verhältnisse (datierend vom 6. Januar 2025, pag. 823 ff.) eingeholt.