1. Erstinstanzliches Urteil Das Regionalgericht Emmental-Oberaargau (Einzelgericht; nachfolgend Vorinstanz) fällte am 6. November 2023 das folgende, A.________ einerseits in ihrer Stellung als Straf- und Zivilklägerin (Bst. A und D) sowie andererseits als Beschuldigte (Bst. B, C und D) betreffende Urteil (pag.682 und 684 ff.; Hervorhebungen im Original; Auslassungen in Klammern): A. B.________ I. B.________ wird freigesprochen: von der Anschuldigung der einfachen Körperverletzung, angeblich mehrfach begangen zwischen November 2014 und Juli 2017 in C.________(Ort) und im D.________(Land) [Kostenfolgen] II.