39 sie damit nur teilweise durchgedrungen. So wurde der Beschuldigte statt der schweren Körperverletzung der einfachen Körperverletzung mit gefährlichem Gegenstand schuldig erklärt. Auch wird keine Landesverweisung angeordnet. Der Beschuldigte verlangte demgegenüber vollumfängliche Freisprüche von den Vorwürfen der versuchten (schweren) Körperverletzung und der falschen Anschuldigung. Dem ist die Kammer ebenfalls nicht gefolgt. Sie erachtet deshalb eine Kostenaufteilung im Verhältnis von ½ als angemessen.