24. (Keine) Landesverweisung Mangels Katalogdelikt entfällt die obligatorische Landesverweisung nach Art. 66a StGB. Auch die Voraussetzungen für eine fakultative Landesverweisung nach Art. 66abis StGB sind vorliegend nicht erfüllt. Namentlich handelt es sich beim Beschuldigten nicht um einen mehrfach einschlägig vorbestraften Wiederholungstäter, weshalb sich eine Landesverweisung als unverhältnismässig erweisen würde. V. Kosten und Entschädigung