23. Fazit Strafzumessung Der Beschuldigte wird für die versuchte einfache Körperverletzung mit gefährlichem Gegenstand und die falsche Anschuldigung zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 18 Monaten verurteilt. Der Vollzug der Freiheitsstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf zwei Jahre festgesetzt. Weiter wird dem Beschuldigten wegen Hinderung einer Amtshandlung eine bedingte Geldstrafe von 10 Tagessätzen zu je CHF 100.00 auferlegt. Auch hierbei beträgt die Probezeit zwei Jahre.