Der Täter wird von einem Polizeibeamten zur Kontrolle angehalten. Als dieser seinen Ausweis kontrollieren will, reisst er ihm diesen aus den Händen und flüchtet.» Da der Beschuldigte vorliegend während einer laufenden Polizeikontrolle davonrannte (pag. 511 Z. 27 ff., pag. 232 Z. 32, pag. 328 ff.), kann in Übereinstimmung mit der Vorinstanz festgehalten werden, dass die Schwere des Verschuldens vorliegend dem erwähnten VBRS-Referenzsachverhalt entspricht. Folglich ist der Beschuldigte mit einer Geldstrafe von 10 Tagessätzen zu bestrafen.