und forderte den Übersetzer gar einmal auf, sich besser zu konzentrieren (pag. 212 Z. 86 f.). Der Beschuldigte war somit auch im Strafverfahren bestrebt, die Verantwortung bis zu einem gewissen Grad auf andere Personen abzuwälzen. Immerhin zeigte das Verhalten des Beschuldigten vor oberer Instanz keinen Anlass zu Beanstandungen. Daneben ist dem aktuellen Strafregisterauszug zu entnehmen, dass der Beschuldigte von der Staatsanwaltschaft des Kantons Solothurn am 15. Dezember 2023 wegen Hehlerei, begangen am 13. September 2023, verurteilt worden ist (pag. 702 f.).