20. Täterkomponenten 20.1 Vorleben und persönliche Verhältnisse Der Beschuldigte lebt seit dem 7. November 2015 in der Schweiz. Am 10. Dezember 2018 wurde er vorläufig aufgenommen und er ist im Besitz eines Ausweises F (pag. 282, pag. 504 Z. 37). Er besuchte das 9. und 10. Schuldjahr in E.________(Ortschaft) und absolvierte vom 1. August 2020 bis 31. Juli 2021 eine Vorlehre bei der L.________ (Firma) (pag. 699). Eine angefangene ordentliche Lehre im Bereich Detailhandel musste er aufgrund des Vorfalls vom 26. September 2020 abbrechen. Zwischenzeitlich lebte er daher von Einkünften vom M.___