19.4 Asperation und Fazit Nach dem Gesagten erachtet die Kammer für die versuchte schwere Körperverletzung mit gefährlichem Gegenstand eine Einzelstrafe von 9 Monaten dem Verschulden angemessen. Diese Strafe ist mit zwei Dritteln, ausmachend 6 Monate, an die Einsatzstrafe für die falsche Anschuldigung zu asperieren. Damit ergibt sich aus den Tatkomponenten eine Freiheitsstrafe von insgesamt 18 Monaten.