34 tatbestandsmässige Erfolg und wie schwerwiegender die tatsächlichen Folgen der Tat waren (BSK StGB-WIPRÄCHTIGER/KELLER, Art. 48a N 24). Dem fehlenden Eintritt des tatbestandsmässigen Erfolgs kann regelmässig bereits durch eine Reduktion der Strafe innerhalb des ordentlichen Strafrahmens Rechnung getragen werden (BSK StGB- NIGGLI/ MAEDER, Art. 22 N 28). Vorliegend verhält es sich nicht so, dass der Beschuldigte freiwillig von G.________ bzw. seiner Zimmertür abgelassen hätte.