19. Asperation für die versuchte schwere Körperverletzung mit gefährlichem Gegenstand An dieser Stelle sei in Erinnerung gerufen, dass bei einem versuchten Delikt von der hypothetischen Strafe bei Vollendung auszugehen ist und diese anschliessend in Anwendung von Art. 22 Abs. 1 StGB gemildert werden kann. 19.1 Objektive Tatschwere Der Beschuldigte wirkte mit heftiger Gewalt auf die Zimmertür von G.________ ein, um zu diesem vordringen zu können. Er wendete dabei nicht nur seine ganze Körperkraft auf, sondern stach auch mit einem Messer auf die Tür ein.