17. Strafrahmen und Strafart Die Strafandrohung für die einfache Körperverletzung mit gefährlichem Gegenstand liegt bei Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe (Art. 123 StGB Ziff. 1 und 2 StGB). Die falsche Anschuldigung wird nach Art. 303 Ziff. 1 StGB mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft. Die Wahl der Strafart richtet sich nach dem Verhältnismässigkeits- und Zweckmässigkeitsprinzip. Bei alternativ zur Verfügung stehenden Sanktionsarten ist die mildeste unter den geeigneten zu wählen, mithin diejenige, die am wenigsten in die persönliche Freiheit des Beschuldigten eingreift.