Ausserdem spielen unter diesem Titel je nach Tatbestand etwa die Willensrichtung, mit welcher der Täter gehandelt hat, die Beweggründe und Motive des Schuldigen eine Rolle (Urteil des Bundesgerichts 6B_1038/2017 vom 31. Juli 2018 E. 2.6.1 und 2.6.2 mit Hinweisen). Hat der Täter durch eine oder mehrere Handlungen die Voraussetzungen für mehrere gleichartige Strafen erfüllt, so verurteilt ihn das Gericht zu der Strafe der schwersten Straftat und erhöht sie angemessen. Es darf jedoch das Höchstmass der angedrohten Strafe nicht um mehr als die Hälfte erhöhen. Dabei ist es an das gesetzliche Höchstmass der Strafart gebunden (Art.