_ wegen des vermeintlichen Messerangriffs ermittelt wird. Dies gelang ihm auch, wurde doch am 28. September 2020 ein Verfahren wegen versuchter schwerer Körperverletzung, evtl. einfacher Körperverletzung, gegen G.________ eröffnet (pag. 251) und erst am 4. April 2022 eingestellt (pag. 256 ff.). Dadurch wollte der Beschuldigte die Ermittlungen zum Vorfall vom 26. September 2020 in eine falsche Richtung lenken und vor allem davon ablenken, dass er es war, der mit dem Messer auf seinen Gegner losging. Der direkte Vorsatz ist gegeben.