Allfällige Zweifel, ob der Beschuldigte tatsächlich auf G.________ eingewirkt hätte, wenn er nicht vor verschlossener Türe gestanden wäre, erscheinen in Anbetracht seines gewaltsamen Tatvorgehens und seiner emotionalen Aufgeladenheit theoretischer Natur. Die Tür stellte das einzige Hindernis dar, das den Beschuldigte davon abhielt, sich wie gewollt an G.________ zu rächen. Der Beschuldigte unternahm alles ihm Mögliche, um in das Zimmer zu G.________ zu gelangen. Erst als er realisierte, dass er auch mit massivem Gewalteinsatz die Tür nicht zu öffnen vermochte, liess er von seinem Vorhaben ab.