Dies gelang ihm allein deshalb nicht, weil dieser von innen mit seinem Körpergewicht dagegenhielt und die Tür zusätzlich mit einem Schrank verbarrikadierte. In Anbetracht der Wut und der physischen Gewalt, mit der der Beschuldigte agierte, steht fest, dass er den Entschluss gefasst hatte, sich an G.________ für die erduldeten körperlichen und verbalen Erniedrigungen zu rächen und diesen seinerseits zu verletzen. Allfällige Zweifel, ob der Beschuldigte tatsächlich auf G._____