Er rüttelte an der Türfalle, schlug und trat gegen die Tür, drückte dagegen und bearbeitete die Tür mit Messerstichen. Er agierte derart gewaltsam, dass die Tür danach mehrere schwere Beschädigungen aufwies, die Messerklinge verbogen war und er selbst mit der Hand über dem Messer abrutschte und Schnittverletzungen an den Fingern erlitt. Damit unternahm der Beschuldigte alles aus seiner Sicht Mögliche, um in das Zimmer von G.________ zu gelangen. Dies gelang ihm allein deshalb nicht, weil dieser von innen mit seinem Körpergewicht dagegenhielt und die Tür zusätzlich mit einem Schrank verbarrikadierte.