je mit Hinweisen). Als objektive Kriterien können die zeitliche und örtliche Nähe zur Tatsituation oder der Einbruch in die Schutzsphäre des Opfers herangezogen werden (TRECHSEL/GETH, in: Schweizerisches Strafgesetzbuch, Praxiskommentar, 4. Aufl. 2021, N. 6 zu Art. 22 StGB). 13.1.2 Einfache Körperverletzung mit gefährlichem Gegenstand nach Art. 123 Ziff. 2 Abs. 1 StGB Wer vorsätzlich einen Menschen in anderer Weise an Körper oder Gesundheit schädigt, begeht eine einfache Körperverletzung (Art. 123 StGB). Dies ist ein Antragsdelikt.