13. Versuchte schwere Körperverletzung, evtl. versuchte einfache Körperverletzung mit gefährlichem Gegenstand (Ziff. I.1. AKS) 13.1 Theoretische Grundlagen 13.1.1 Versuchte schwere Körperverletzung nach Art. 122 i.V.m. Art. 22 Abs. 1 StGB Die theoretischen Ausführungen der Vorinstanz zur versuchten schweren Körperverletzung nach Art. 122 StGB sowie zum Versuch sind korrekt; darauf wird verwiesen (pag. 606 f., S. 50 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung). Teilweise ergänzend, teilweise wiederholend sei an dieser Stelle Folgendes festgehalten: Den Tatbestand der schweren Körperverletzung nach Art.