25 nur noch in sein Zimmer flüchten konnte. In der Folge wirkte der Beschuldigte mit dem Messer und seinem Körper massiv auf die Zimmertür von G.________ ein und wollte sich an diesem für die erduldeten körperlichen und verbalen Erniedrigungen rächen. Als Folge davon gilt auch der Sachverhalt nach Ziff. I.2 (falsche Anschuldigung) als erstellt. III. Rechtliche Würdigung