172 Z. 170, pag. 188 Z. 76), in diesem Zimmer stattgefunden, wäre insbesondere zu erwarten, dass dort ebenfalls Blutstropfen oder anderweitige Spuren entstanden wären. Der Zustand seines Zimmers spricht somit gegen die Tatversion des Beschuldigten. Ähnlich verhält es sich mit der Kleidung von G.________. Dieser trug am Tatabend einen weissen Pullover (pag. 46 f.). Hätte er den Beschuldigten tatsächlich in der von diesem beschriebenen Weise mit einem Messer angegriffen, wären einzelne Blutspritzer auf seinem Pullover gelandet. Derartige Spuren fanden sich auf dem Pullover von G.____