Daneben, etwa in der Mitte der Tür, weist der Lack eine längliche, schmale Einkerbung auf, die ebenfalls durch ein Messer verursacht worden sein kann. Die Beschädigungen, welche sich alle im unteren Bereich der Türe befinden, lassen sich zudem sehr gut mit den Aussagen des Zeugen I.________ vereinbaren, wonach der Beschuldigten mit dem Messer eine schwingende Bewegung untendurch gemacht habe. Die Aussagen des Beschuldigten passen demgegenüber nicht zu diesen massiven Beschädigungen an der Tür. Auch gezielt danach gefragt, wusste er keine Erklärung dafür abzugeben, wie es zu diesen gekommen sein soll (pag. 173 Z. 23, pag. 199 Z. 213).