das Messer nach einem Angriff gegen den Beschuldigten dort deponiert haben sollte. Viel wahrscheinlicher ist, dass der Beschuldigte selbst das Messer nach dem Vorfall dorthin gelegt hat. Ein starkes Indiz hierfür ist der Umstand, dass an der Schranktür Blutanhaftungen gefunden werden konnten (pag. 43). Es wurde von keiner Seite geltend gemacht, dass noch jemand anders als der Beschuldigte geblutet hat. Die Spuren müssen daher von ihm stammen, was eben die vorerwähnte These stützt. Entsprechend ist auch davon auszugehen, dass es sich beim Messer, welches im Zimmer des Beschuldigten sichergestellt wurde, um die Tatwaffe handelt.