Durch das Fenster habe er gesehen, so seine Aussage, dass der andere, der schwarze Mann, ein Messer in der Hand gehalten habe. Er, der Zeuge, habe Angst gehabt und sei deshalb nicht in das Haus hinein gegangen (pag. 161 Z. 93). Die eigentliche Auseinandersetzung hat der Zeuge somit nicht mitbekommen, er kam erst nachher dazu. Seine Aussage betreffend Messer wird ausserdem von keinem anderen Beweismittel gestützt und es scheint abwegig, dass er von der Strasse her durch ein Fenster im ersten Stock tatsächlich ein Messer gesehen hat.