Vor allem aber mangelt es ihnen an der logischen Konsistenz, weshalb sie nicht als glaubhaft angesehen werden können. Auf seine Aussagen kann nicht abgestellt werden, soweit sie nicht mit denjenigen von Zeuge I.________ respektive G.________ in Übereinstimmung zu bringen sind. 12.2.4 Aussagen von K.________ K.________ ist ein Bekannter des Beschuldigten. Dieser hat ihn am Tatabend angerufen und erklärt, dass er verletzt worden sei. K.________ begab sich daraufhin vor das Haus, weil er helfen wollte. Durch das Fenster habe er gesehen, so seine Aussage, dass der andere, der schwarze Mann, ein Messer in der Hand gehalten habe.