713 Z. 278 ff.). Ähnlich verhielt er sich beim Eintreffen der Polizei am 22 Tatort. Damals wartete der Beschuldigte vor dem Haus und gab gegenüber der Polizei zunächst nur an, eine körperliche Auseinandersetzung gehabt zu haben. Erst, als er auf das Taschentuch in seiner Hand angesprochen worden war, zeigte er die Verletzung und erst, als er anschliessend danach gefragt wurde, wie es zu dieser gekommen sei, erklärte er, mit einem Messer angegriffen worden zu sein (pag. 22).