Was den Angriff von G.________ betrifft, so neigte der Beschuldigte wiederholt zu klaren Übertreibungen, was als weiteres Lügensignal zu werten ist. Schliesslich ist bemerkenswert, wie er den gestellten Fragen oftmals auswich, mit Gegenfragen antwortete und häufig verärgert und ungehalten reagierte (vgl. pag. 594). Insbesondere wenn er sich durch die gestellten Fragen offenbar in die Enge getrieben fühlte oder merkte, wie er in Erklärungsnot geriet, machte er wiederholt sprachliche Verständigungsschwierigkeiten geltend (pag. 176 Z. 360, 189 Z. 142).