Exemplarisch hierfür ist die Aussage, G.________ habe – bei dieser dynamischen und spontan entstandenen Auseinandersetzung – über die Hand, in der er das Messer gehalten habe, wohl zum Spurenschutz eine Art Plastiksack gestülpt (vgl. pag. 593). Plausible Erklärungen zur Auflösung dieser Widersprüche vermochte der Beschuldigte auch obersinstanzlich nicht vorzubringen. Von Beginn weg war der Beschuldigte zudem bestrebt, G.________ in schlechtem Licht darzustellen, begann doch seine Antwort auf die erste Frage danach, was an diesem Abend geschehen sei, mit: "Er hat mich bereits früher geschlagen. Alle wissen, dass er zu viel Drogen nimmt. Er nimmt Drogen die ganze Zeit." (pag. 169 Z. 25).