20 schlagen, worauf er selbst zu Boden gegangen sei (pag. 169 Z. 33 ff.). Noch in derselben Einvernahme gab er wenig später zu Protokoll, auf dem Boden gesessen zu haben, als G.________ in sein Zimmer gekommen sei (pag. 172 Z. 170). Bei seiner zweiten Befragung am 29. Dezember 2020 schilderte es der Beschuldigte wiederum anders. Er sei von der Toilette gekommen und habe in sein Zimmer gehen wollen, wobei G.________ bei der Tür gestanden sei und ihn gefragt habe, warum er Gerüchte über ihn verbreiten würde. Danach sei er auf ihn losgegangen und habe ihm den Kopfstoss gegeben (pag. 188 Z. 60 ff.).