Eine weitere Anpassung erfolgte im Hinblick auf den genauen Ort der Auseinandersetzung (vor oder in seinem Zimmer): Anlässlich seiner ersten delegierten Einvernahme vom 27. September 2020 gab der Beschuldigte zu Protokoll, er sei von der Toilette gekommen, in sein Zimmer gegangen und auf sein Bett gesessen. G.________ sei direkt reingekommen und habe ihn gefragt, weshalb er wieder über ihn geredet habe. Er habe ihm dann sofort mit dem Kopf gegen die Lippe ge-