19 Er wisse nicht, was er mit der Hand gemacht habe. Danach sei er zurück in sein Zimmer, bevor er dann zum Ausgang der Wohnung gegangen sei. Er habe dann einen Kollegen angerufen und ihn gefragt, ob er ihm helfen könne, da er verletzt sei. Später sei dann auch die Polizei gekommen (pag. 713 Z. 269 ff.). Der Beschuldigte führte weiter aus, sein Fehler sei, dass er gegen die Tür von G.________ getreten habe, nachdem er aus seinem Zimmer gekommen sei (pag. 714 Z. 315). Er habe gegen die Tür gekickt und geboxt, aber G.________ habe angefangen, ihn zu schlagen und ihn provoziert (pag. 714 Z. 318 f.).