Dann habe G.________ ihn geschlagen und er sei bewusstlos geworden. Als er aufgewacht sei, habe G.________ ihn gepackt. Dabei habe er gesehen, dass G.________ mit einem Plastiksack ein Messer in der Hand gehalten habe. G.________ habe ihm gesagt, wenn er (gemeint: der Beschuldigte) das nächste Mal etwas mache, steche er ihn ab (pag. 712 Z. 247–258). Er selbst sei, nachdem er aufgewacht sei, aggressiv gewesen. Er sei in sein Zimmer gegangen und habe dort etwas genommen, wobei er nicht mehr genau wisse, was es gewesen sei. Er habe gehört, wie G._______