499 Z. 33-37). Auf die Frage nach einem bei der Schlägerei verwendeten Gegenstand meinte er, er habe nichts gesehen (pag. 500 Z. 8). Auf Vorhalt seiner bei der Polizei getätigten Aussagen bestätigte er dann jedoch unter erneuter Wiedergabe im Wesentlichen seine früheren Aussagen (pag. 500 f. Z. 16 ff.). Präzisierend führte er aus, er habe das Vorgehen des Beschuldigten mit dem Messer durch den Türspion gesehen (pag. 502 Z. 41). Mit der Vorinstanz kann vorausgeschickt werden, dass I._____