Auf Vorhalt eines Bildes vom Tatort (pag. 118) meinte er zudem, das sei die Türe des Afrikaners. Das Blut an der Türe sei vom Afghanen. Das sei dort, wo er mit dem Messer in die Türe gestochen und sich selbst verletzt habe (pag. 111 Z. 117 ff.). Die Aussagen von I.________ vor der Vorinstanz fielen zunächst leicht ausweichend aus. Er gab zusammengefasst zu Protokoll, auf dem Gang eine Schlägerei zwischen dem Beschuldigten und dem Afrikaner gesehen zu haben. Danach habe er am Boden Blut gesehen. Er habe Angst bekommen, sei wieder in die Wohnung seines Cousins rein und habe die Tür zugemacht (pag. 499 Z. 33-37).