Der Zeuge I.________ hielt sich im Tatzeitpunkt in der Wohnung seines Cousins I.________ auf (vgl. pag. 109 Z. 53 und pag. 123 f. Z. 208 ff. [Aussagen von I.________]). Von der Polizei am 28. November 2020 befragt, wusste I.________ zu berichten, dass er einen Streit zwischen einem Mann und einer Frau gehört habe. Die Frau sei in das Zimmer des Afghanen gegangen. Dieser sei herausgekommen und auf den Schwarzen losgegangen. Er selbst habe die Türe geöffnet und gesehen, wie beide Männer nahe beieinander gestanden seien. Er habe ihnen gesagt, dass sie aufhören sollten. Der Schwarze habe dem Afghanen eine Kopfnuss gegeben.