Die beiden hätten dann beide gegen die Türe geschlagen und versucht diese zu öffnen. Sie hätten auch versucht, von aussen die Store zu öffnen (pag. 136 Z. 64 ff.). Für ein solch gemeinschaftliches Zusammenwirken gibt es ansonsten keinerlei Anhaltspunkte und es ist auch nicht ersichtlich, weshalb I.________, der im Übrigen glaubhaft seine Angst während des Vorfalls geschildert hat (pag. 499Z. 36 und 45), nun plötzlich dem mit einem Messer bewaffneten Beschuldigten helfen sollte, G.________ anzugreifen. Gut vorstellbar ist aber zumindest, dass G.________ aufgrund des massiven Einwirkens auf seine Tür, welches durch die aktenkundigen Beschädigungen erstellt ist (siehe E. 12.3 unten)