Bei seiner Einvernahme bei der Staatsanwaltschaft sagt er etwa aus, der Polizei die Tür geöffnet zu haben (pag. 151 Z. 124), was im Widerspruch zu seinen tatnahen Aussagen und zum Berichtsrapport steht. Seine Aussagen enthalten sodann weitere Widersprüche, etwa betreffend das Involviertsein der Freundin des Beschuldigten zu Beginn der Auseinandersetzung, die Frage, ob der Beschuldigte zu Boden gegangen sei oder die Farbe des Tatmessers (vgl. pag. 596 f.). Zum letzten Punkt gab er indes auch nachvollziehbar an, dass er sich nicht auf die Farbe, sondern auf den Angriff bzw. die Flucht konzentriert habe (pag. 139 Z. 238 f.). Nebst dem griff G.______