135 Z. 31 ff.). Weiter unterschied er, was er selber erlebt hat und was er nur vom Hörensagen weiss, wobei er auch Wissenslücken einräumte und sich insbesondere nicht einfach den für ihn günstigen Aussagen des Zeugen I.________ anschloss (vgl. pag. 595). Anschaulich und nachvollziehbar schilderte er ausserdem seine erlebten Gefühle und inneren Gedankengänge während des Vorfalls und zeigte während den Einvernahmen echt wirkende Emotionen und Reaktionen, insbesondere auf den Umstand, dass er anfänglich selber verdächtig war, das Messer gegen den Beschuldigten eingesetzt zu haben (vgl. pag. 596). Auf übermässige Belastungen