150 f. Z. 79 ff.). Dort schilderte er insbesondere, wie er den Beschuldigen losgelassen habe, dieser daraufhin in sein Zimmer gerannt sei, dort etwas genommen habe und schreiend, voller Wut, mit einem riesigen Küchenmesser auf ihn zugerannt sei. Da er nicht sehr viel Zeit zum Überlegen gehabt habe, sei er in sein Zimmer gerannt und habe die Zimmertür geschlossen. Der Beschuldigte habe mit seiner ganzen Kraft versucht, die Zimmertür kaputt zu machen (pag. 150 f. Z. 91 ff.). Er habe alles Mögliche versucht, um in sein Zimmer zu gelangen und habe insbesondere auch die Türklinke betätigt (pag. 152 Z. 147 ff.).