135 Z. 52 ff.). Der Beschuldigte habe stark gegen die Türe geklopft, mit dem Fuss. Es sei noch ein Nachbar gekommen, der dem Beschuldigten geholfen habe. Er habe gehört, wie sie gegen die Türe geschlagen hätten. Der Türgriff sei kaputt gegangen, er selber habe diese nicht mehr öffnen können, die Polizei habe diese dann aufgebrochen (pag. 136 Z. 58 ff.). Diese Darstellung bestätigte er im Wesentlichen auch bei seiner Einvernahme durch die Staatsanwaltschaft (pag. 150 f. Z. 79 ff.).