Jeder der Bewohner hatte sein eigenes Zimmer, Dusche und WC wurden geteilt. Die Zimmer der Beteiligten befanden sich im ersten Stock. Rechtsseitig vom Gang befand sich das Zimmer von G.________, direkt daneben, am Ende des Gangs, dasjenige des Beschuldigten (Fotodokumentation pag. 34). Gegenüber dem Zimmer des Beschuldigten, am Ende des Flurs auf der linken Seite, war das Zimmer von I.________ (Aussage von I.________ pag. 110 Z. 69 ff., pag. 111 Z. 112 f. und seine Skizze auf pag. 113). 12.2 Subjektive Beweismittel 12.2.1 Aussagen von G.________ Tatnah schilderte G.___