13 mittelinstanz grundsätzlich zu und hat sie bloss nebensächliche Vorbehalte, kann sie indes punktuelle Korrekturen formulieren und im Übrigen auf die vorinstanzliche Begründung verweisen (Urteil des Bundesgerichts 6B_1164/2023 vom 7. Oktober 2024 E. 3.2 mit Hinweisen). 12.1.2 Zu den räumlichen Gegebenheiten Bei den Örtlichkeiten, wo der zu beurteilende Vorfall stattfand, handelte es sich um eine Art Wohngemeinschaft. Jeder der Bewohner hatte sein eigenes Zimmer, Dusche und WC wurden geteilt.