12 zu diesen Beweismitteln liegen der Kammer die Aussagen des Beschuldigten anlässlich der Berufungsverhandlung vom 13. Januar 2025 vor (pag. 707 ff.). Auf eine Zusammenfassung dieser Aussagen wird verzichtet und es wird, soweit relevant, direkt im Rahmen der Beweiswürdigung darauf eingegangen. 11.2 Verwertbarkeit von Beweismitteln Die Verteidigung beantragte mit Eingabe vom 29. September 2023 (pag. 464 f.), es seien die Einvernahmen des Beschuldigten vom 27. September 2020 (pag. 168 ff.) sowie vom 29. Dezember 2020 (pag.