_ öffnete die Tür jedoch nicht, sondern benachrichtigte die Polizei. Soweit weitergehend, ist der Anklagesachverhalt bestritten und entsprechend darüber Beweis zu führen. 8. Theoretische Grundlagen der Beweiswürdigung Die Vorinstanz hat die theoretischen Grundlagen zur freien Beweiswürdigung (Art. 10 Abs. 2 StPO), zum Grundsatz in dubio pro reo (Art. 10 Abs. 3 StPO), zum Indizienbeweis und zur Aussageanalyse korrekt wiedergegeben (pag. 566 ff.). Darauf kann verwiesen werden (Art. 82 Abs. 4 StPO).