7. Bestrittener und unbestrittener Sachverhalt Unbestritten ist, dass es am Samstagabend des 26. September 2020 an der D.________ in E.________(Ortschaft) zu einer körperlichen Auseinandersetzung zwischen dem Beschuldigten und G.________ kam. Angefangen wurde die Auseinandersetzung von G.________. Dieser hatte das Gefühl, dass der Beschuldigte und seine Freundin schlecht über ihn reden würden und griff deshalb den Beschuldigten im Gang zwischen den Zimmern körperlich an, indem er ihm einen Kopfstoss gab, einen Schlag ins Gesicht versetze und ihn in den Schwitzkasten nahm.